WERTGUTACHTEN


FÜR ALLE FÄLLE



Sie benötigen ein Gutachten über den Wert Ihrer Immobilie?
Sie möchten den optimalen Verkaufpreis erzielen?
Ihre Immobilien ist mit einem dinglichen Recht belastet?

Wir helfen Ihnen weiter!

Auf Basis von Sachwert-, Ertragswert-, oder Vergleichswertgutachten (nach § 194 BauGB und NHK 2010), welche auch die aktuelle Marktsituation berücksichtigen, können wir auch im Scheidungs-, oder Erbfall, zur Feststellung von Vermögenswerten oder für die Erzielung des optimalen Verkaufspreises für Sie tätig werden, auch wenn Ihre Immobilie mit einem dinglichen Recht belastet ist.

Für folgenden Bewertungsanlässe können wir Ihnen Gutachten anfertigen, wobei wir aus Erfahrung sagen können, dass in den meisten Fällen ein kostengünstiges Kurzgutachten ausreichend ist:

  • Immobilienverkauf
  • Immobilienbeleihung
  • Immobilienankauf
  • Immobilienfinanzierung
  • Vermögensübersicht von Privatpersonen
  • Vermögensübersicht von Gesellschaften
  • Vermögensauseinandersetzung bei Erbfällen
  • Vermögensauseinandersetzung bei Ehescheidung
  • Gebäudeversicherung
  • steuerliche Bewertung
  • Wertermittlungen von zugehörigen Rechten/Belastungen


Sollte Ihr Wertermittlungsbedarf hier nicht aufgeführt sein, sprechen Sie uns gerne an!